Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind die „Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) Vertreter des gesamten Volkes“ [1]. Eine ähnliche Formulierung gibt es auch für den Landtag in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts: „Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt“, heißt es in Artikel 41. Und:
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes.“[2]
Des ganzen Volkes – doch wer ist dieses Volk?