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Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind die „Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) Vertreter des gesamten Volkes“ [1]. Eine ähnliche Formulierung gibt es auch für den Landtag in der Landesverfassung Sachsen-Anhalts: „Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes von Sachsen-Anhalt“, heißt es in Artikel 41. Und:

„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes.“[2]

Des ganzen Volkes – doch wer ist dieses Volk?

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